NJ Design Branding Header für die freiberufliche Grafik- und Visual Designerin Nicole Jodlbauer

Nicole Jodlbauer

SELBSTSTÄNDIGE VISUAL DESIGNERIN


Branding, Logo- & Grafikdesign für moderne Marken


Porträt von Nicole Jodlbauer, freiberufliche Grafik- und Visual Designerin in Österreich

Ich helfe Marken und Creatorn, starke visuelle Identitäten aufzubauen.




Kunden & Partner, mit denen ich gearbeitet habe



Porträt von Nicole Jodlbauer, freiberufliche Grafik- und Visual Designerin in Österreich

Hallo, ich bin Nicole!

Ich bin eine freiberufliche Grafik- und Visual Designerin aus Österreich und spezialisiert auf Branding, Logo- und Grafikdesign für moderne Marken.Meine Arbeit verbindet Kreativität mit einem klaren strukturellen Ansatz, um Ideen in visuelle Erlebnisse zu verwandeln, die effektiv kommunizieren und authentisch wirken.Ich interessiere mich besonders für Branding, visuelle Identität, Grafikdesign und digitales Design. Durch eine ausgewogene Kombination aus Ästhetik und Funktionalität entstehen Designs, die nicht nur visuell überzeugen, sondern auch inhaltlich stark und durchdacht sind.Ich unterstütze moderne Marken dabei, durch strategisches Branding und Grafikdesign starke visuelle Identitäten zu entwickeln.



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NJ Design Branding Header für die freiberufliche Grafik- und Visual Designerin Nicole Jodlbauer

Impressum

Nicole Jodlbauer
Matzelsdorf 3
4794 Kopfing im Innkreis
Österreich
Telefon: +43 (0) 664 12 0 22 85
E-Mail: [email protected]
Website: www.njdesign.at


Unternehmensgegenstand: Werbeagentur
GISA: 39609052
UID: ATU78536489


Mitglied bei: WKO Oberösterreich
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Bezirkshauptmannschaft Schärding


Berufsbezeichnung: Medienfachfrau - Grafik, Print, Publishing und audiovisuelle Medien (Audio, Video und Animation)
Verleihungsstaat: Österreich


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Datenschutzerklärung

1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Nicole Jodlbauer
Matzelsdorf 3
4794 Kopfing im Innkreis
Österreich
Telefon: +43 664 12 0 22 85
E-Mail: [email protected]
Website: www.njdesign.at


2. Hosting
Diese Website wird über Carrd betrieben. Beim Besuch der Website können automatisch Informationen durch den Hostinganbieter erfasst und in sogenannten Server-Logfiles gespeichert werden.
Dies können beispielsweise sein:IP-Adresse
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Diese Daten werden ausschließlich zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der Website und zur Verbesserung des Angebots ausgewertet und lassen keine direkten Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu.


3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Insbesondere:
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) zur Bereitstellung und Sicherheit dieser Website
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Bearbeitung von Anfragen, die über E-Mail, Kontaktformular oder Telefon gestellt werden


4. Kontaktaufnahme per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon
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Diese Daten werden ohne deine Einwilligung nicht weitergegeben. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Bearbeitung deiner Anfrage.


5. Links zu externen Plattformen
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6. Speicherung von Daten
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Bearbeitung deiner Anfrage erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.


7. Deine Rechte
Dir stehen grundsätzlich folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung deiner Daten
Wenn du glaubst, dass die Verarbeitung deiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder deine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kannst du dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.Zuständig in Österreich ist die: Österreichische Datenschutzbehörde


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nicole Jodlbauer – njdesign, Matzelsdorf 3, 4794 Kopfing im Innkreis, Österreich · UID ATU78536489 · [email protected] · +43 664 12 0 22 85
Stand: Oktober 2026


§ 1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Nicole Jodlbauer – njdesign („Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeber:innen über Grafikdesign, Branding, Webdesign, Social-Media-Design und verwandte kreative Leistungen.
(2) Sie gelten für Unternehmer:innen und Verbraucher:innen. Bestimmungen, die nur für Unternehmer:innen gelten, sind als solche gekennzeichnet. Zwingende Rechte von Verbraucher:innen, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bleiben unberührt.
(3) Ein schriftlicher Einzelvertrag (z. B. Werkvertrag) oder ein angenommenes Angebot geht diesen AGB vor. Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:in gelten nicht, auch wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp, Instagram-Direktnachricht, Discord, SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste) oder durch Unterzeichnung eines Einzelvertrags zustande. Wird ein Auftrag mündlich erteilt (persönlich, telefonisch oder per Videocall), kommt der Vertrag ebenfalls zustande; maßgeblich für den Inhalt ist die anschließende Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin in Textform, sofern die Auftraggeber:in ihr nicht unverzüglich widerspricht.


§ 3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem Einzelvertrag. Nicht angeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Im Preis enthalten sind die finalen Designs bzw. Leistungen in den vereinbarten Formaten (z. B. PNG, JPG, GIF, MP4, PDF, SVG oder Webformate).
(3) Innerhalb des Briefings ist die Auftragnehmerin in der Gestaltung frei. Geschmackliche Abweichungen von den Vorstellungen der Auftraggeber:in sind kein Mangel.
(4) Die Auftragnehmerin darf geeignete Subunternehmer:innen beiziehen.


§ 4. Mitwirkung der Auftraggeber:in
(1) Die Auftraggeber:in stellt alle nötigen Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und in verwertbarer digitaler Form bereit und gibt Feedback innerhalb von 7 Kalendertagen.
(2) Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht, wird gesondert verrechnet.
(3) Die Auftraggeber:in sichert zu, dass sie an allen übergebenen Materialien die nötigen Rechte besitzt, und hält die Auftragnehmerin gegenüber Ansprüchen Dritter aus deren Verwendung schad- und klaglos.
(4) Kommt ein Projekt aus Gründen auf Seiten der Auftraggeber:in (z. B. keine Rückmeldung, Pausierung) länger als 3 Monate zum Stillstand, weist die Auftragnehmerin die Auftraggeber:in in Textform auf diese Regelung hin und setzt eine Nachfrist von 14 Tagen. Erfolgt innerhalb der Nachfrist keine Rückmeldung, wird das Projekt ruhend gestellt. Bei späterer Wiederaufnahme ist für den Aufwand der Neueinarbeitung und Neuplanung eine Wiederaufnahmepauschale von 15 % des vereinbarten Netto-Auftragswerts, mindestens 100 € netto, zu bezahlen. Bereits erbrachte Leistungen können unabhängig davon abgerechnet werden.


§ 5. Korrekturen und Zusatzleistungen
(1) Pro Leistung sind die im Einzelvertrag (z. B. Werkvertrag) bzw. im Angebot genannten Korrekturschleifen enthalten, mangels Angabe zwei. Eine Korrekturschleife ist abgeschlossen, sobald die Auftraggeber:in gesammelt Rückmeldung zu einem Entwurfsstand gegeben hat.
(2) Weitere Korrekturen, zusätzliche Varianten und Änderungen nach Projektabschluss werden nach Aufwand oder nach gesondertem Angebot verrechnet.


§ 6. Freigabe und Abnahme
(1) Die Auftraggeber:in prüft übergebene Entwürfe und finale Leistungen innerhalb von 7 Kalendertagen und gibt sie frei oder teilt wesentliche Mängel konkret in Textform mit.
(2) Die Auftragnehmerin weist bei der Übergabe in Textform auf diese Frist und ihre Folge hin: Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben. Ebenso gilt sie als freigegeben, sobald die Auftraggeber:in sie nutzt oder veröffentlicht.


§ 7. Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die Urheberrechte verbleiben bei der Auftragnehmerin. Nach vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeber:in an den finalen, freigegebenen Leistungen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht (§ 24 UrhG) für den vereinbarten Zweck. Das Recht der Auftragnehmerin zur Eigenwerbung nach § 15 bleibt davon ausdrücklich unberührt.
(2) Nutzt die Auftraggeber:in Leistungen bereits vor vollständiger Bezahlung, beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
(3) Nicht ausgewählte Entwürfe, Skizzen und Varianten bleiben samt allen Rechten bei der Auftragnehmerin.
(4) Änderungen und Bearbeitungen – durch die Auftraggeber:in selbst oder durch Dritte – bedürfen der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform. Das gilt insbesondere für gestalterische Änderungen (z. B. Farben, Formen, Schriften, Umbau oder Weiterentwicklung eines Logos, neue Varianten) und für Bearbeitungen mittels KI. Ohne Rückfrage zulässig sind rein technische Anpassungen, die das Erscheinungsbild nicht verändern, z. B. Skalieren, Zuschneiden, Umwandeln in andere Dateiformate oder in den für den Druck nötigen Farbmodus. Weitergabe an Dritte und Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung in Textform.
(5) Wird das Design selbst Bestandteil eines verkäuflichen Produkts (z. B. Merchandise wie Kleidung, Plüschtiere, Druckprodukte oder digitale Verkaufsartikel), ist das nicht im Standardpreis enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung – als einmalige Lizenzgebühr oder als Umsatzbeteiligung.


§ 8. Offene Dateien und erweiterte Rechte (Buy-out)
(1) Offene Arbeitsdateien (z. B. PSD, AI, After Effects, Figma, Procreate) sind nicht Teil der Leistung. Ihre Überlassung erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung und eine gesonderte Vergütung.
(2) Das Urheberrecht selbst ist nach österreichischem Recht nicht übertragbar (§ 23 UrhG). Wünscht die Auftraggeber:in Rechte, die über § 7 hinausgehen – insbesondere das Recht, die Leistungen selbst oder durch Dritte zu bearbeiten und weiterzuentwickeln, oder das Recht zur Weiterübertragung bzw. Lizenzierung an Dritte (umfassender „Buy-out“) –, ist dafür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit gesonderter Vergütung abzuschließen.
(3) Auch bei Überlassung offener Dateien verbleiben die Urheberrechte bei der Auftragnehmerin; Bearbeitungsrechte entstehen nur im Umfang einer Vereinbarung nach Abs. 2.


§ 9. Drittmaterial und KI-Tools
(1) Verwendet die Auftragnehmerin Materialien Dritter (z. B. Stockbilder, Schriften, Grafikelemente), erwirbt sie die nötigen Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang. Lizenzinformationen erhält die Auftraggeber:in auf Anfrage.
(2) Im Designprozess können KI-gestützte Tools eingesetzt werden. Werden wesentliche Teile einer Leistung mit generativer KI erstellt (z. B. KI-generierte Bilder, Illustrationen oder Texte), informiert die Auftragnehmerin die Auftraggeber:in darüber. Der Einsatz von KI-Funktionen als übliche Hilfs- und Bearbeitungswerkzeuge, etwa für Retusche, Freistellen, Skalieren, Rauschentfernung, Vektorisierung oder vergleichbare Funktionen gängiger Design-Software, wird nicht gesondert im Vorhinein mitgeteilt; auf Anfrage der Auftraggeber:in gibt die Auftragnehmerin darüber Auskunft. Für KI-generierte Inhalte können in der Regel keine klassischen exklusiven Nutzungsrechte bestehen.
(3) Die Bestimmungen dieser AGB zu Haftung und rechtlicher Prüfung gelten auch für Leistungen, die mit Unterstützung von KI erbracht werden.


§ 10. Rechtliche Prüfung
(1) Die Auftragnehmerin achtet nach bestem Wissen und mit der in der Branche üblichen Sorgfalt darauf, dass die von ihr selbst eingebrachten Elemente (eigene Entwürfe, Schriften, Stockmaterial, Grafikelemente) ordnungsgemäß lizenziert sind und nicht bewusst Rechte Dritter verletzen.
(2) Darüber hinaus erbringt die Auftragnehmerin keine Rechtsberatung. Sie schuldet keine Prüfung, ob Entwürfe marken-, wettbewerbs-, urheber- oder kennzeichenrechtlich zulässig oder eintragungsfähig sind. Markenrecherche und Markenanmeldung liegen bei der Auftraggeber:in. Gleiches gilt für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die die Auftraggeber:in vorgibt oder freigibt.


§ 11. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – auch wenn sie mündlich, persönlich oder per E-Mail, WhatsApp, Instagram, Discord oder SMS vereinbart werden. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
(3) Die Auftragnehmerin kann vor Projektbeginn eine Anzahlung oder die Vorauszahlung des gesamten Honorars verlangen; die Arbeit beginnt erst nach deren Eingang. In Einzelfällen kann in Textform darauf verzichtet werden. Finale Dateien werden erst nach vollständiger Zahlung übergeben bzw. Projekte (z. B. Websites) erst dann freigeschaltet.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (Unternehmer:innen: § 456 UGB, Verbraucher:innen: § 1000 ABGB). Unternehmer:innen schulden zusätzlich die Pauschale von 40 € gemäß § 458 UGB. Notwendige Mahn- und Inkassokosten sind zu ersetzen.
(5) Bei Zahlungsverzug darf die Auftragnehmerin die weitere Arbeit bis zum Zahlungseingang einstellen.
(6) Nur Unternehmer:innen: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Zahlungen dürfen wegen Bemängelungen nicht zurückgehalten werden.


§ 12. Stornierung und vorzeitige Beendigung
(1) Die Auftraggeber:in kann den Auftrag jederzeit in Textform stornieren. Der Auftragnehmerin gebührt dann gemäß § 1168 ABGB das vereinbarte Honorar abzüglich dessen, was sie sich durch das Unterbleiben der Arbeit erspart oder anderweitig verdient hat. Eine geleistete Anzahlung verbleibt jedenfalls bei der Auftragnehmerin, sobald Vorbereitungsaufwand entstanden ist oder Kapazitäten für das Projekt reserviert wurden.
(2) Nur Unternehmer:innen: Bricht die Auftraggeber:in ein Projekt ab, ohne dass dies auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Auftragnehmerin zurückgeht, ist das gesamte vereinbarte Honorar zu bezahlen; eine Anrechnung nach § 1168 ABGB ist ausgeschlossen.
(3) Nutzungsrechte entstehen nur an vollständig bezahlten Ergebnissen.
(4) Die Auftragnehmerin kann den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen, insbesondere bei fehlender Mitwirkung trotz Nachfrist von 14 Tagen, bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist von 14 Tagen, bei wiederholten erheblichen Änderungswünschen außerhalb des vereinbarten Umfangs oder bei unangemessenem Verhalten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden verrechnet; eine Anzahlung wird damit gegengerechnet.


§ 13. Gewährleistung
(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff ABGB). Die Auftragnehmerin hat zunächst das Recht, Mängel innerhalb angemessener Frist zu verbessern.
(2) Nur Unternehmer:innen: Mängel sind binnen 14 Tagen ab Übergabe, verdeckte Mängel binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit, in Textform zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe; die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
(3) Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Fristen ungekürzt.


§ 14. Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie – unbeschränkt – für Personenschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Nur Unternehmer:innen: Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verfallen 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
(3) Keine Haftung besteht für Inhalte und Materialien, die die Auftraggeber:in bereitstellt, für den wirtschaftlichen Erfolg der Leistungen (z. B. Reichweite, Umsatz) und für technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.
(4) Plattformen wie Instagram, Facebook oder TikTok können Inhalte und Anzeigen nach ihren eigenen Nutzungsbedingungen ablehnen oder entfernen. Die Auftragnehmerin hat darauf keinen Einfluss und steht nicht dafür ein, dass Inhalte dort jederzeit abrufbar sind.


§ 15. Eigenwerbung und Referenznutzung
(1) Die Auftragnehmerin ist – auch nach Projektende und trotz Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts – berechtigt, die erstellten Arbeiten, Entwürfe, Prozess- und Making-of-Material sowie Name und Logo der Auftraggeber:in unentgeltlich zur Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere:
• in Portfolios jeder Art: eigene Website, gedruckte bzw. physische Portfolios, Portfolio-PDFs, Portfolio-Plattformen (z. B. Behance, Dribbble);
• auf Social Media (z. B. Instagram, LinkedIn, TikTok, Pinterest);
• als Case Study (z. B. Projektbeschreibung mit Ausgangslage, Prozess, Entwürfen und Ergebnis) sowie
• bei Bewerbungen, Präsentationen, Vorträgen, Wettbewerben und Awards.
(2) Bereits während des laufenden Projekts darf die Auftragnehmerin Work-in-Progress-Inhalte (z. B. Ausschnitte, Skizzen, Prozessbilder oder unkenntlich gemachte Zwischenstände) auf Social Media teilen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen der Auftraggeber:in offengelegt werden. § 16 steht dem nicht entgegen.
(3) Ist eine Veröffentlichung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt möglich (z. B. Launch, Geheimhaltung), wird dies im Angebot oder Einzelvertrag vereinbart. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund möglich.


§ 16. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – auch nach Projektende – vertraulich und nutzen sie nur für das jeweilige Projekt.
(2) Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Details: Datenschutzerklärung auf njdesign.at.


§ 17. Hinweis für Verbraucher:innen (Rücktrittsrecht)
Wird der Vertrag mit Verbraucher:innen online, per E-Mail, Messenger oder sonst außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Wünscht die Verbraucher:in, dass die Arbeit vor Ablauf dieser Frist beginnt, muss sie das ausdrücklich verlangen; bei Rücktritt ist dann ein anteiliger Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG). Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Rücktrittsrecht (§ 18 FAGG). Die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular wird vor Vertragsabschluss gesondert übermittelt.


§ 18. Änderungen der AGB
Die Auftragnehmerin kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


§ 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
(2) Nur Unternehmer:innen: Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin.
(3) Für Verbraucher:innen gelten die zwingenden Gerichtsstände des § 14 KSchG; zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates bleiben unberührt.


§ 20. Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


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